EU-Dienstleistungsrichtlinie

Ziel und Auswirkungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
auf die Vermittlung von Arbeitskräften

Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume der Welt werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht voll ausgeschöpft werden.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll dies nun ändern. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie und soll bestehende Hindernisse abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.
Nach Zustimmung des Rates ist die Richtlinie Ende Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen.

WIN-WIN Situation für Unternehmen

Die FAO-Deutschland hat sich auf Basis dieser Richtlinie das Ziel gesetzt, Werkverträge zwischen osteuropäischen und deutschen Unternehmen zu vermitteln und damit eine WIN-WIN Situation für die beteiligten Unternehmen herbeifzuführen.

Die deutschen Unternehmen profitieren von niedrigeren Lohnstückkosten, langfristiger Wettbewerbsfähigkeit und erheblichen Kostenreduzierungen - die osteuropäischen Unternehmen von einer Steigerung ihrer Produktivität und der Integration auf dem deutschen Markt.

Werkverträge bilden die Basis auf deren eine Vermittlung von osteuropäischen Fachkräften möglich ist.

Juristisch einwandfreie Ausgestaltung der Werkverträge

Die FAO legt dabei besonderen Wert auf die juristisch einwandfreie Ausgestaltung der Werkverträge und einer Vermittlung von geschulten und zertifizierten Fachkräften, die gleichsam eine hohe Motivation und Zuverlässigkeit aufweisen.