Werkverträge

Definition:
Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet (§§ 631 ff. BGB).

Werkverträge sind die Basis für eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und osteuropäischen Unternehmen.
Bei der Ausgestaltung der Werkverträge steht Ihnen die FAO-Deutschland mit langjähriger Erfahrung gerne zur Seite und unterstützt sie bei allen rechtlichen und betrieblichen Angelegenheiten.

Wir lassen Sie auch nach einem Vertragsabschluß nicht im Regen stehen. Unsere Philosophie und unser Qualitätsanspruch basiert auf einer umfangreichen Betreuung unserer Kunden von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Ende der erbrachten Leistung einschließlich der Unterstützung bei der Abrechnung.

Sozialversicherung

Entsendete sind Erwerbstätige, die von ihrem Unternehmen zeitweilig in ein anderes Land geschickt werden, um dort ihre Arbeit zu verrichten. Für diese Personen gilt weiterhin, dass sie durch das Land versichert sind, in dem sie eigentlich arbeiten.
Für osteuropäische Fachkräfte gilt, dass sie im Falle einer Projektbetreuung in Deutschland weiterhin in ihrem Heimatland sozialversichert sein müssen. Als Beleg dafür benötigen sie die Entsendebescheinigung A1, die im jeweiligen Heimatland ausgestellt wird.
Die FAO-Deutschland überprüft stets das Vorliegen dieser Entsendebescheinigung bei allen an Sie vermittelten Arbeitskräften.
Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung, um für deutsche Unternehmer Sicherheit zu schaffen, um nicht in den Verruf von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu gelangen.